Bekanntmachung Presbyteriumswahl 2020

Liebe Mitglieder der Kirchengemeinde, am 01. März 2020 findet die Neuwahl des Presbyteriums statt.
In unserer Gemeinde sind 10 Presbyterinnen und Presbyter zu wählen.

Da nur 10 wählbare Gemeindemitglieder einer Kandidatur zugestimmt haben und die Vorschlagsliste für eine Wahl somit nicht ausreichend ist, hat der Kreissynodalvor-stand des Kirchenkreises Köln-Süd in seiner Sitzung am 25.11.2019 beschlossen, der Gemeinde zu gestatten, die Wahl nicht durchzuführen.
Die folgenden vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten gelten somit als gewählt:
1.Bischoff, Katharina
2.Daniels, Marion
3.Dressler, Claudia
4.Feldkamp, Katharina
5.Henschel, Jürgen
6.Kümpel, Heike
7.Pachaly, Reinhard
8.Rinas, Brigitte
9.Ruske, Manfred
10. Schmidt, Wolfgang
Außerdem ist ein/e beruflich Mitarbeitende/r in das Presbyterium zu wählen.
Als Kandidat hierfür wurde endgültig folgende wählbare berufliche Mitarbeitende der Kirchengemeinde vorgeschlagen:
1. Klimkeit, Uta
Aufgrund der nicht ausreichenden Vorschlagsliste gilt Frau Uta Klimkeit gemäß § 5 Abs. 1 Mitarbeitendenwahlgesetz, als gewählt.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen das Wahlergebnis kann von jedem in das Wahlverzeichnis eingetragenem Mitglied der Kirchengemeinde innerhalb von drei Werktagen (bis zum 12.12.2019, 24:00 Uhr) nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses beim Kreissynodalvorstand des Kirchenkreises Köln-Süd, Andreaskirchplatz 1, 50321 Brühl schriftlich unter Angabe der Gründe Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde kann nur mit der Begrün-dung erhoben werden, dass gesetzliche Vorschriften verletzt seien und dadurch das Wahlergebnis beeinflusst worden sei.
Presbyterium der
Ev. Kirchengemeinde Kerpen

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