Kodex zur Verwendung von Bildern (Fotos)
Die Evangelische Kirchengemeinde Kerpen verwendet bei ihrer Öffentlichkeitsarbeit Bilder und Fotos. Die Kirchengemeinde verpflichtet sich dabei die im weiteren aufgeführten Grundsätze einzuhalten, um das Recht des Einzelnen an seinem Bild sowie ethischen und rechtlichen Vorgaben gerecht zu werden.
Grundsätzliches:
Bilder und Fotos werden ausschließlich für eigene unten beschriebene Zwecke genutzt. Selbst hergestellte Bilder werden nicht an Dritte, z.b. zu Werbezwecken weitergegeben. Der Ursprung der Bilder und die damit verbundenen Rechte müssen nachvollziehbar sein. Es werden keine Bilder aus dem Internet oder anderen Quellen genutzt, die nicht lizenzfrei sind oder bei denen die Nutzung des Bildes ausdrücklich erlaubt wurde. Soweit gefordert, sind Bilder mit dem Namen des Rechteinhabers zu kennzeichnen. Es ist besonders bei Kindern und Jugendlichen darauf zu achten, das Einverständnis des Fotografierten oder des Erziehungsberechtigen einzuholen. Im Zweifel ist von einem Foto Abstand zu nehmen.
Bilder von Gruppen im öffentlichen Raum (nicht gestellte Gruppenbilder), wenn nicht einzelne Personen im Mittelpunkt stehen, und Personen des öffentlichen Lebens (Politiker, Presbyteriumsmitglieder, etc.) sind ausgenommen.
Vor der Verwendung eines Fotos sollte sich jeder folgende Fragen stellen:
- Wird die Würde anderer Personen beim Gebrauch des geplanten Fotos oder der geplanten Botschaft gewahrt?
- Würden die betreffenden Personen dieses Foto oder diese Botschaft als eine faire und wahrheitsgemäße Darstellung empfinden?
- Haben alle betreffenden Personen dieser Verwendung ihres Fotos oder ihrer Geschichte zugestimmt?
- Würde die Verwendung dieses Fotos oder dieser Botschaft jemanden beleidigen oder verletzen?
- Könnte dieses Foto oder diese Botschaft dazu beitragen, Menschen, Orte oder Situationen kulturell oder ethnisch zu stereotypisieren?
- Möchte ich, dass mein Kind so dargestellt wird oder ich selbst so dargestellt werde?
Gemeindegruß:
Bilder werden im Gemeindegruß zur visuellen Unterstützung der Texte und Nachrichten eingesetzt, die die Gemeindearbeit repräsentieren oder eigene Veranstaltungen bewerben. Texte werden von Gruppen oder Mitgliedern der Gemeinde erstellt und gegebenenfalls mit Bildern unterstützt. Texte und Bilder werden im Gemeindebüro überarbeitet und geprüft. Die Veröffentlichung unterliegt einem Freigabeprozess.
Pressemeldungen:
Bilder werden in Pressemeldungen zur visuellen Unterstützung der Texte und Nachrichten eingesetzt, die die Gemeindearbeit repräsentieren oder eigene Veranstaltungen bewerben. Pressemeldungen und begleitende Bilder werden vom Gemeindebüro erstellt und unterliegen einem Freigabeprozess.
Online-Präsenzen:
Die Gemeinde betreibt mehrere Online-Präsenzen, die von einem eigenen Webmaster betreut und nicht von externen Dienstleistern mit Informationen befüllt werden. Die Verantwortlichen sind jeweils in dem Impressum des Online-Angebotes benannt.
Webseiten:
Die Kirche betreibt verschiedene Webseiten. Dazu zählen zur Zeit (www.kinder-in-kerpen.de , www.vater-kind-kreis-kerpen.de, www.kirchekerpen.de sowie www.evangelisch-in-kerpen.de)
Social Media (YouTube, Facebook, Instagram)
Facebook:
Vater-Kind-Kreis: https://www.facebook.com/VaterKindKerpen/
Kirche Kerpen: https://www.facebook.com/evangelische.kirchekerpen/,
Jugendgruppe: https://www.facebook.com/groups/220730938377980/
YouTube:
Kirche Kerpen: https://www.youtube.com/channel/UC2tkALanh98qGC_KFaLXhWQ
Instagram:
Ev. Jugend: https://www.instagram.com/ev.jugend/
Kirche Kerpen: https://www.instagram.com/evangelisch_in_kerpen/
Druckschriften (Werbeflyer, Broschüren, etc.):
Bilder werden in den Druckschriften zur visuellen Unterstützung der Texte und Nachrichten eingesetzt, die die Gemeindearbeit repräsentieren oder eigene Veranstaltungen bewerben.
Wer verwendet die Bilder:
Bilder werden nur von Mitgliedern der Kirchengemeinde eingesetzt und für die Verwendung freigegeben, die verantwortlich an der Öffentlichkeitsarbeit mitwirken. Dazu zählen die Mitarbeiter des Gemeindebüros, die PfarrerInnen und der/die Webmaster.
Einverständnis:
Bei Bildern von Personen ist deren Einverständnis einzuholen. Insbesondere, wenn die Bilder im Internet Verwendung finden sollen und die Personen unter 18 Jahren sind. Bei Minderjährigen ist die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten maßgeblich. Ein entsprechendes Formular befindet sich im Anhang.
Kontakt:
Bei einem Widerruf, Beschwerden oder der Bitte, Bilder wieder zu entfernen, ist das Gemeindebüro anzusprechen.
Informationsquellen:
Auszugsweise aus Wikipedia (https://de.wikipedia.org/wiki/Bildrechte): In modernen Rechtssystemen beruhen die Bildrechte im Sinne des Fotorechts auf mehreren rechtlichen Vorstellungen und Normen. Neben den Urheberrechten des Urhebers beziehungsweise Lichtbildners für seine Fotografien sind Rechtsvorschriften zur Zulässigkeit der Anfertigung von Fotos zu berücksichtigen, auf denen Menschen, Tiere oder Gegenstände abgebildet sind.
Diese Rechte werden in Deutschland heute im Urheberrechtsgesetz festgelegt. Zu den Verwertungsrechten nach dem Urheberrechtsgesetz gehören Vervielfältigungsrechte, Verbreitungsrechte und Veröffentlichungsrechte, zu den Persönlichkeitsrechten zählen das Recht auf Anerkennung der Urheberschaft (z.B. Nennung des Namens) und das Verbot der Entstellung.
Das Recht am eigenen Bild ist in Deutschland im Kunsturheberrechtsgesetz geregelt. Das Recht am eigenen Bild → Hauptartikel:Recht am eigenen Bild
Das Recht am eigenen Bild ist ein Persönlichkeitsrecht. Jeder Mensch darf grundsätzlich selbst darüber bestimmen, ob überhaupt und in welchem Kontext Bilder von ihm veröffentlicht werden.
Einschränkungen gelten allerdings für „Personen der Zeitgeschichte“, wie Politiker, Sportler und Künstler.
Version: 12 Juni 2022
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