Notwendige Strukturreformen?!

Schon seit einigen Jahren macht sich nicht nur in der Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR) ein unschöner Trend bemerkbar: Immer weniger Menschen wollen unserer Kirche angehören.

Die Hochrechnungen über die Entwicklung der Mitgliederzahlen in der EKiR haben leider ergeben, dass langfristig die derzeitige Zahl der Pfarrer*innen nicht mehr über die Kirchensteuer finanziert werden kann. Es wurde daher in den entsprechenden Gremien der Landeskirche entschieden, dass die Zahl der Pfarrstellen reduziert werden muss. Damit wird einhergehen, dass sich evangelische Gemeinden zusammenschließen müssen. (*)

Wohin geht die Reise also?

Eine Steuerungsgruppe wurde zu Anfang des Jahres ins Leben gerufen, die sich aus den Pfarrer*innen und jeweils zwei Presbyter*innen aus jeder Gemeinde zusammensetzt, die einen einvernehmlichen und konkreten Vorschlag für eine zukünftige Struktur der evangelischen Gemeinden erarbeiten soll. Der Vorschlag wird dann im Presbyterium erläutert, in der Gemeindeversammlung vorgestellt und dann im Presbyterium zur Abstimmung gestellt.

Wenn eine Pfarrerin oder ein Pfarrer aus dem Dienst scheidet (z.B. Ruhestand), kann ein(e) neue(r) Seelsorger*in entsprechend der Schwerpunktsetzung des neuen Konzeptes ausgewählt werden.

Bis wann der Kreissynodalvorstand über die Wiederbesetzung der momentan bestehenden Pfarrstellen entscheidet, hängt auch vom Fortschritt der Neustrukturierung in der Region Kerpen ab. Bei der Besetzung freiwerdender Stellen in den anderen Arbeitsbereichen der

Gemeinde(n) sollte die neue Struktur ebenfalls berücksichtigt werden, um entstehendes Sparpotential nicht zu blockieren.

Der neue Pfarrstellenrahmenplan der Landeskirche sieht für die Region Kerpen (dazu gehören die Gemeinden Brüggen, Horrem, Sindorf und Kerpen) in Zukunft (bis ca. 2030) maximal 3 Pfarrstellen vor. Damit fällt in der Region Kerpen eine der bisherigen Pfarrstellen weg, drei Pfarrer*innen teilen sich dann die Arbeiten in den vier Pfarreien.

Die Organisation dieser Arbeitsteilung kann nur einvernehmlich zwischen den Pfarrer*innen erfolgen.

Eine Option ist, dass zwei der Gemeinden fusionieren. Das Presbyterium dieser neuen Gemeinde könnte in Zusammenarbeit mit einer Pfarrerin, einem Pfarrer die Tätigkeiten neu organisieren. Wie könnte das aussehen? Ohne Unterstützung von „außen“ wäre dann bei zwei Gottesdienststätten in einer Gemeinde nur noch die Hälfte der Gottesdienste möglich. Der Konfirmandenunterricht, die Amtshandlungen, die Seelsorge und die übrigen Aktivitäten würde die Arbeitszeit der Pfarrkraft voll beanspruchen bzw. es bliebe weniger Zeit für die Arbeit in Gemeindegruppen. Drei Gottesdienststätten in einer Gemeinde würden die Organisation der Pflichtaufgaben zusätzlich erschweren. Die Kosten für die eine Pfarrstelle würden eingespart, sonst bietet die Fusion nur wenig Einsparpotential. Mehr Aufgaben könnten von Ehrenamtler*innen übernommen werden.

Die Bildung einer Gesamtkirchengemeinde als Alternative böte wesentlich mehr Möglichkeiten und würde den Teilgemeinden weitgehend die eigene Identität lassen. Ein zentraler Gottesdienstplan könnte so gestaltet werden, dass die bisherige Anzahl der Gottesdienste nicht oder nur geringfügig reduziert werden müsste. Da nicht mehr in allen Gemeinden der Gottesdienst gleichzeitig stattfinden kann, bräuchte nicht mehr jede Gemeinde einen Organisten. Bei entsprechender Verlagerung von Aufgaben könnten aber Stellen mit höherer Qualität, von der alle Gemeinden profitieren, ausgestattet werden. Die gilt auch für die Angestellten im Bereich Jugendarbeit, Küsterwesen und Verwaltung.

Die Teilgemeinden behalten ihre Presbyterien und entsenden Presbyter*innen in ein Gesamtpresbyterium. Aus praktischen Gründen (z. B. Aufteilung der Kosten) würde die Anstellung des Personals bei der Gesamtgemeinde erfolgen, die Verwendung der übrigen Haushaltsmittel könnte aber von den Presbyterien der Teilgemeinden wesentlich mitbestimmt werden. Wenn eine entsprechend qualifizierte Verwaltungskraft die Zuständigkeit für alle Gemeinden hätte, könnten die hauptamtlichen Theolog*innen von sehr viel Verwaltungsarbeit (z.B. Sitzungsleitung der Presbyterien, Koordination zwischen den Bereichspresbyterien und der Verwaltung etc.) „befreit werden“.

Die beschriebenen Möglichkeiten sind nur zwei Beispiele möglicher zukünftiger Strukturen, die diskutiert werden. Die Kirchenordnung lässt auch noch andere Formen der Zusammenarbeit von Kirchengemeinden zu. Eine lose Vereinbarung oder ein Vertrag zwischen den vier Gemeinden schafft jedoch nicht genug Spielraum, um den Verlust einer Pfarrstelle zu kompensieren.

Zusammen mit den Kerpener Nachbargemeinden und professioneller Unterstützung von erfahrenen Gemeindeberatern haben wir uns auf den Weg begeben und werden regelmäßig über den Fortschritt berichten. Bei Fragen wenden Sie sich bitte über das Gemeindebüro an eine Vertreterin der Steuerungsgruppe. 

Reinhard Pachaly, Finanzkirchmeister
(*) auszugsweise aus dem Gemeindegruß Horrem